77 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – Kunstaktion bei KulturPur 2026

Anlässlich des 77-jährigen Jubiläums des deutschen Grundgesetzes findet am 23. Mai erstmals deutschlandweit der Ehrentag des Deutschen Grundgesetzes statt. Für diesen Anlass entsteht auf dem KulturPur Festival (vom 21. – 25. Mai) ein künstlerisches Projekt, das die ersten zehn Artikel des Grundgesetzes (Art. 1–10) in den öffentlichen Raum bringt.

Ausgewählte Künstler:innen und Schulgruppen erhalten jeweils eine PVC-Plane als künstlerische Arbeitsfläche. Diese wird individuell gestaltet – entweder vorab im eigenen Arbeitsumfeld oder live vor Ort während des Festivals. Die Planen werden im Anschluss über den gesamten Festivalzeitraum auf dem Gelände von KulturPur präsentiert und für das Publikum sichtbar gemacht.

Ziel des Projekts ist es, die zentralen Grundrechte unserer Gesellschaft – von Menschenwürde über Meinungsfreiheit bis hin zur Versammlungsfreiheit – künstlerisch zu interpretieren und neu erfahrbar zu machen. Die Arbeiten sollen Impulse geben, zum Nachdenken anregen und die Aktualität des Grundgesetzes im heutigen gesellschaftlichen Kontext sichtbar machen.

Das Projekt verbindet Kunst, Öffentlichkeit und gesellschaftliche Reflexion und macht das Grundgesetz für ein breites Festivalpublikum zugänglich.

So kannst Du Dich / Ihr Euch für die Teilnahme bewerben:

  • Die Künstler:innen können im Bewerbungsprozess angeben, welche Artikel (Art. 1–10) sie bevorzugt bearbeiten möchten.
  • Die finale Auswahl und Zuordnung erfolgt durch die Projektleitung, um eine vielfältige und ausgewogene künstlerische Gesamtpräsentation zu gewährleisten.
  • Die Information, ob Sie / Du / Ihr dabei seid (oder nicht) erfolgt spätestens am 4. Mai. 
  • Für die 10 ausgewählten Beiträge verschenken wir als Dankeschön KulturPur-Eintrittskarten:
    Entweder für den Eröffnungs-Act mit Cirkus Cirkör am 21. Mai um 19 Uhr
    oder (speziell für Schulgruppen, max. 10 Tickets je Gruppe ) für  Aaron am 25. Mai um 16:30 Uhr.
  • Die weiße Plane (3,40 m breit, 1,73 m hoch, rundum geöst, der entsprechende Artikel sowie der Name des Künstlers / der Gruppe bereits klein aufgedruckt) stellen wir:
    Entweder direkte Anlieferung ins eigene Atelier oder ab dem 21. Mai bereits montiert auf dem Giller.
  • Bei Bearbeitung im Atelier sorgen die Künstler:innen für den Transport zum Giller (nur tagsüber vom 19. bis 21. Mai).
  • Die Bearbeitung vor Ort kann ab dem 21. Mai, 10 Uhr durchgeführt werden.
  • Die Werke gehören den jeweiligen Künstler:innen und können nach dem Festival am 25. Mai vom Giller oder ab dem 1. Juni im Kulturhaus Lÿz abgeholt werden.

Bewerbungsfrist: Donnerstag, 30. April

Das Bewerbungsformular:

77 Jahre Grundgesetz
Name des Künstlers / der Künstlerin / Name des Gruppen-Anmelders:
Name des Künstlers / der Künstlerin / Name des Gruppen-Anmelders:
Vorname
Nachname
Dieser Name soll später auf den Bauzaun-Banner gedruckt sein

Künstlerisches Profil:

(Musik, Theater, Literatur, Bildende Kunst, Performance, auch Mehrfachnennung möglich)

Projektidee

Welche Artikel des Grundgesetzes (Art. 1–10) möchtest du / möchtet ihr künstlerisch bearbeiten?

  1. Art. 1 – Menschenwürde

  • Art. 2 – Persönliche Freiheit

  • Art. 3 – Gleichheit vor dem Gesetz

  • Art. 4 – Glaubens- und Gewissensfreiheit

  • Art. 5 – Meinungsfreiheit

  • Art. 6 – Schutz von Ehe und Familie

  • Art. 7 – Schulwesen

  • Art. 8 – Versammlungsfreiheit

  • Art. 9 – Vereinigungsfreiheit

  • Art. 10 – Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Die ausführliche Version der Artikel kann man hier einsehen:  www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz


Die Bearbeitung soll erfolgen…

Speicherung Deiner Bewerbung: